Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 520/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44427
OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 520/16 (https://dejure.org/2016,44427)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.09.2016 - 3 A 520/16 (https://dejure.org/2016,44427)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. September 2016 - 3 A 520/16 (https://dejure.org/2016,44427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,44427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    StVZO § 31a
    Fahrtenbuch, Firmenfahrzeug, Fahrzeugführer, Feststellung, Ermittlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 03.07.2013 - 3 B 349/13

    Zumutbare Nachforschungen der Ordnungsbehörde bei Firmenfahrzeug, mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 520/16
    Nur wenn solche Personen benannt werden, sind nämlich der Behörde weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar und damit die Voraussetzungen einer Fahrtenbuchauflage noch nicht gegeben (SächsOVG, Beschl. v. 2. Februar 2012 - 3 B 126/11, Rn. 6, n. v.; Beschl. v. 3. Juli 2013 - 3 B 349/13 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 30. November 2010 - 10 S 1860/10 -, juris Rn. 15; OVG M-V, Beschl. v. 26. Mai 2008 - 1 L 103/08 -, juris, jeweils m. w. N.).

    Es hätte sich ihm daher aufdrängen müssen, mit den ihm intern zur Verfügung stehenden Möglichkeiten den Personenkreis der in Betracht kommenden Beschäftigen einzugrenzen, sie zu befragen und - soweit keine weitere Aufklärungsmöglichkeit gegeben gewesen wäre - die Namen der als Fahrzeugführer in Betracht kommenden Beschäftigen der Behörde mitzuteilen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2013 a. a. O. Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 520/16
    Nur wenn solche Personen benannt werden, sind nämlich der Behörde weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar und damit die Voraussetzungen einer Fahrtenbuchauflage noch nicht gegeben (SächsOVG, Beschl. v. 2. Februar 2012 - 3 B 126/11, Rn. 6, n. v.; Beschl. v. 3. Juli 2013 - 3 B 349/13 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 30. November 2010 - 10 S 1860/10 -, juris Rn. 15; OVG M-V, Beschl. v. 26. Mai 2008 - 1 L 103/08 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2008 - 1 L 103/08

    Fahrtenbuchauflage für betrieblich genutztes Fahrzeug

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 520/16
    Nur wenn solche Personen benannt werden, sind nämlich der Behörde weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar und damit die Voraussetzungen einer Fahrtenbuchauflage noch nicht gegeben (SächsOVG, Beschl. v. 2. Februar 2012 - 3 B 126/11, Rn. 6, n. v.; Beschl. v. 3. Juli 2013 - 3 B 349/13 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 30. November 2010 - 10 S 1860/10 -, juris Rn. 15; OVG M-V, Beschl. v. 26. Mai 2008 - 1 L 103/08 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 24.10.2017 - 3 A 37/17

    Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Unmöglichkeit; Mitwirkungspflicht; rechtzeitige

    Es fällt vielmehr in die Sphäre der Geschäftsleitung, entweder von vornherein organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Firmenfahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu benennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 B 115/16 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 15. September 2016 - 3 A 520/16 -, juris Rn. 6).

    Die Angabe muss auch so rechtzeitig geschehen, dass von der Behörde noch weiterführende Maßnahmen ergriffen werden können (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2016 - 3 A 520/16 -, juris Rn. 8).

  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 K 855/16

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Stellt der Halter eines Fahrzeuges dieses einem unbekannten Personenkreis zur allgemeinen Verfügung, obliegt es vielmehr ihm selbst, von vornherein organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt das überlassene Fahrzeug benutzt hat (vgl. hierzu u. a. SächsOVG, Beschl. v. 15.9.2016 - 3 A 520/16 - Beschl. 3.7.2013 - 3 B 349/13 - VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 14.1.2014 - 10 S 2438/13 -, jew. juris).
  • OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23

    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

    Es fällt vielmehr in die Sphäre der Geschäftsleitung, entweder von vornherein organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Firmenfahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu benennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 B 115/16 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 15. September 2016 - 3 A 520/16 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 B 115/16

    Fahrtenbuchauflage, Androhung, Wiederholungsgefahr, Firmenfahrzeug,

    Nur wenn solche Personen benannt werden, sind nämlich der Behörde weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar und damit die Voraussetzungen einer Fahrtenbuchauflage noch nicht gegeben (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2016 - 3 A 520/16 -, Rn. 6; Beschl. v. 2. Februar 2012 - 3 B 126/11, Rn. 6, n. v; Beschl. v. 3. Juli 2013 - 3 B 349/13 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 30. November 2010 - 10 S 1860/10 -, juris Rn. 15; OVG M-V, Beschl. v. 26. Mai 2008 - 1 L 103/08 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 31.08.2017 - 3 A 445/16

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit; Zeugnisverweigerungsrecht; Firmenwagen

    Es fällt vielmehr in die Sphäre der Geschäftsleitung, entweder von vornherein organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Firmenfahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu benennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2016 - 3 B 115/16 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 15. September 2016 - 3 A 520/16 -, juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht